Stand: August 2023
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Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der
Dienstleistungsfirma NetTronix – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem
Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB
abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,
individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt
und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister
selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines
Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister
zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen
gebunden.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen
Auftrag beschrieben.
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen
zum
Monatsende vereinbart.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt
beispielsweise vor, wenn
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert
aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis
seiner
Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die
Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen
vereinbaren.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich
nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und
das
nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten
verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der
Erbringung
der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen
zu
unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu
gewährleisten.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form
Änderungen
des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der
Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem
Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und
gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche
Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger
Ankündigung
berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages
besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen
Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung
schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
zustande.
6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach
Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig
und
berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere
in
Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze
beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
6.3 Mit der Auftragsvergabe sind 30% des Angebots-/ Projektpreises sofort fällig. Die
übrigen
70% werden nach Beendigung des Projektes fällig.
6.4 Ist eine Laufzeit über mehrere Monate (bspw. Pflegeverträge) vereinbart, erfolgt hier
eine
monatliche Rechnung.
6.5 Es erfolgt auf den Rechnungen kein Umsatzsteuerausweis aufgrund der Anwendung der
Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG.
6.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag – sofern nicht
anders
vereinbart - nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der
Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 9 %
p.a.
über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für
leichte
Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder
wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die
leicht
fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder
der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern
haftet
der Dienstleister in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der
Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher
Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln,
Verzugs
oder Unmöglichkeit.
8.1 Dienstleister und Auftraggeber verpflichten sich, überlassene Daten sowie Unterlagen
ausschließlich zur Auftragserfüllung zu verwenden. Anderweitige Nutzung bedarf vorher der
Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners in schriftlicher Form (bspw. E-Mail).
8.2 Beide Parteien handeln gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen.
8.3 Unterlagen / Dokumente werden von beiden Seiten so aufbewahrt, dass eine Einsichtnahme
durch
Dritte vermieden wird.
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen
EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem
Vertrag unser Geschäftssitz.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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